Kurzzeitpflege

Leistungen des Hauses
Seniorenresidenz Möhnesee Völlinghausen, die Kurzzeitpflege


Bisher ging es noch ganz gut zuhause. Dann kam der Sturz auf der Treppe. Dann der Krankenhausaufenthalt. Jetzt fällt das Laufen noch ein wenig schwer.

Viele Pflegebedürftige, die bislang noch zuhause gelebt haben, kommen in Situationen, in denen sie vorübergehend nicht zuhause bleiben können. Zum Beispiel nach einer Operation oder weil die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren. Unser Haus bietet deshalb die so genannte Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, auch für kurze Zeit bei uns einzuziehen.

Das Ziel ist dabei immer, die Selbstständigkeit und Mobilität der Kurzzeitbewohner zu fördern und sie wieder auf das Leben zu Hause vorzubereiten. Dabei zeigt die Erfahrung: Je früher Pflegebedürftige die Möglichkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wahrnehmen, desto besser sind die Erfolge. So kommt es, dass viele, die die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, letztendlich länger zu Hause wohnen bleiben können.

Die Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind:

Kurzzeitpflege bietet sich zum Beispiel an,

  • wenn nach einer OP das Alleinleben noch nicht möglich ist.
  • um die Zeit bis zur Reha zu überbrücken.
  • wenn die häusliche Pflege noch organisiert werden muss.
  • wenn die Pflegeperson durch Krankheit ausfällt.
  • um zu schauen, ob die stationäre Pflege eine sinnvolle Alternative für das Leben zu Hause ist.

Die Kosten für den Pflegeaufwand übernimmt die Pflegekasse für maximal vier Wochen im Kalenderjahr.

Verhinderungspflege bietet sich zum Beispiel an,

  • wenn pflegende Angehörige von ihrer Aufgabe pausieren möchten.
  • wenn pflegende Angehörige Urlaub machen wollen.
  • wenn pflegende Angehörige in Kur gehen möchten.
  • um Zeit zu überbrücken, wenn der Pflegende durch Krankheit ausfällt.

Auch hier trägt die Pflegekasse die Kosten für den Pflegeaufwand für bis zu  vier Wochen im Kalenderjahr.

In einem Jahr können sowohl für vier Wochen Kurzzeitpflege als auch für vier Wochen Verhinderungsplfege in Anspruch genommen werden. So werden für bis zu acht Wochen im Jahr die Kosten für Betreuung und Pfelge von der Pflegekasse übernommen.

Weitere individuelle Informationen vermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.








Seniorenresidenz Moehnesee


Syringer Strasse 17 - 19
59519 Möhnesee - Völlinghausen

Telefon: (0 29 25) 80 50
Fax: (0 29 25) 80 54 55

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